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Thursday, January 11, 2007

„Sie haben das Recht zu schweigen“

Ein Satz, den man aus jedem nächstbesten Krimi kennt, der aber auch der Titel des Vortrag von Rechtsanwalt Udo Vetter auf dem 23C3 ist. In seinem Vortrag, der inzwischen bei GoogleVideo verfügbar ist, gibt er einen Überblick über das richtige Verhalten, wenn man Opfer einer Hausdurchsuchung wird. Vetter betreibt auch das Lawblog, und sein Vortrag zeichnet sich durch Verständlichkeit für Nicht-JuristInnen und einen guten Schuss Humor aus. Vermutlich aus Zeitgründen geht Vetter nur auf die strafrechtlichen Aspekte sogenannter Internetkriminalität ein, nicht jedoch auf die privatrechtlichen, in denen die juristischen Rahmenbedingungen sich teilweise deutlich unterscheiden.

English summary: “You have the right to remain silent” was the title of a talk by lawyer Udo Vetter at the 23C3. In the talk which is now available on GoogleVideo he gives advice on what to do when the police visits you early in the morning and wants to take away your computers.

Monday, September 11, 2006

I want to be a pirate


We aim at founding the "Pirate Party Germany". It shall preserve freedom of speech and privacy of all people in Germany, and reformulate the anti-progressive excesses of copyright and patent law, in favor of a free knowledge society.

As heise online reports, the German branch of the growing movement of pirate parties has been founded yesterday. The party program is still rather rudimentary but its basic claims seem to be very much in accordance with what I propagate in this blog. I think I will definitely check out one of their real life or online conventions.

Monday, May 22, 2006

Was ist erlaubt, was nicht?

Wenn man mit anderen über die Regeln des Urheberrechts spricht, zeigt sich oft eine ziemliche Unkenntnis dessen, was erlaubt ist und was nicht. Allerdings nicht in die Richtung, dass die Leute ein zu laxes Verständnis haben, sondern vielmehr das Gegenteil: Vielen ist es in der Praxis zwar recht egal, ob etwas legal ist oder nicht, aber dennoch haben sie ein schlechtes Gewissen oder zumindest ein Unrechtsbewusstsein bei Dingen, die (noch...) legal sind. Insofern scheint die Propaganda der Contentindustrie ja sehr erfolgreich zu sein. Da ich in solchen Diskussionen dann teilweise selbst unsicher werde, ob ich wirklich recht habe, wollte ich an dieser Stelle auf die hervorragende Seite irights.info hinweisen.

Die für den diesjährigen Grimme Online Award nominierte Seite klärt ausführlich und verständlich darüber auf, was erlaubt und was verboten/zweifelhaft ist. Nicht nur erfährt man, ob man MP3-Streams aus dem Netz aufzeichnen (ja) oder Bootlegs von Konzerten anfertigen darf (i. d. R. nein), sondern auch Informationen über das Samplen von Musikschnipseln, die Verwendung von Zitaten in Off- und Online-Medien, das Modifizieren von Computerspielen und noch einiges mehr.

Wer sich mehr für die Auseinandersetzungen auf rechtlicher und politischer Ebene interessiert, ist wie immer beim Heise Verlag gut aufgehoben. Auf einer Seite finden sich Links zu allen relevanten Gesetzentwürfe und den wichtigsten Artikel zum Thema. Ach ja, der heise-newsticker ist übrigens auch für den Grimme Award nominiert.