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Monday, February 05, 2007

Hurra!?!

Die heimliche Durchsuchung privater Festplatten durch Ermittlungsbehörden wurde vom Bundesgerichtshof für illegal erklärt. Dass das dem Oberschnüffler Schäuble nicht passt, war natürlich schon zu erwarten. Also erst einmal ein vorläufiges Aufatmen; das dicke Ende wird schon noch kommen.

Covert searches of your private hard disk remain illegal in Germany for now. The Bundesgerichtshof, second highest federal court, ruled today that there is no legal basis for such actions. However, our minister of the interior, Wolfgang Schäuble, who is very unhappy about the decision, of course already has plans to create the appropriate laws. Somehow I can't really feel relieved...

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Edit 02-07: inserted link to English heise online article

Thursday, January 11, 2007

„Sie haben das Recht zu schweigen“

Ein Satz, den man aus jedem nächstbesten Krimi kennt, der aber auch der Titel des Vortrag von Rechtsanwalt Udo Vetter auf dem 23C3 ist. In seinem Vortrag, der inzwischen bei GoogleVideo verfügbar ist, gibt er einen Überblick über das richtige Verhalten, wenn man Opfer einer Hausdurchsuchung wird. Vetter betreibt auch das Lawblog, und sein Vortrag zeichnet sich durch Verständlichkeit für Nicht-JuristInnen und einen guten Schuss Humor aus. Vermutlich aus Zeitgründen geht Vetter nur auf die strafrechtlichen Aspekte sogenannter Internetkriminalität ein, nicht jedoch auf die privatrechtlichen, in denen die juristischen Rahmenbedingungen sich teilweise deutlich unterscheiden.

English summary: “You have the right to remain silent” was the title of a talk by lawyer Udo Vetter at the 23C3. In the talk which is now available on GoogleVideo he gives advice on what to do when the police visits you early in the morning and wants to take away your computers.

Thursday, December 21, 2006

Goodbye freedom, goodbye privacy II

Here comes an update on the scary news about police/secret service crackers. There have been two major developments since my last post.

First, Mr. Wolf, minister of the interior of North-Rhine Westfalia (NRW) and member of the so-called "liberal" party FDP, managed to get a law through parliament that allows the Verfassungsschutz, the secret service of the interior, to attack private computers and conduct covert online searches. The FDP and the Christian Democrats form the NRW government and have a comfortable majority in the NRW parliament. The opposition parties, social democrats and the green party, did vote against the law but it seems that the only way to stop it is a constitutional complaint filed by civil rights activist and journalist Twister.

Fortunately, there is not only bad news about privacy rights. A judge of the Bundesgerichtshof, the second highest court in Germany, rejected to sign a request to conduct exactly what I have described above. Apparently there already have been four cases in which law enforcement agencies got judicial approval for internet-based cracking attacks on private computers (they all failed for technical reasons) before Judge Ulrich Hebenstreit realized that these measures have no legal foundation. The attorney general has challenged this decision and thus we have to wait and see how the story will turn out. Even if Hebenstreit's decision will hold this is no big relief. As stated in my previous post, federal minister of the interior Schäuble is very eager to create the legal foundation for what is now only a nightmare. And even if law enforcement agencies at the moment might not have the technical means to intrude on your computer this is only a question of time—a few weeks ago Schäuble managed to get 132 million Euros (174 million USD) for measure to improve on- and offline surveillance.

I must say that I am really scared.

Monday, May 22, 2006

Was ist erlaubt, was nicht?

Wenn man mit anderen über die Regeln des Urheberrechts spricht, zeigt sich oft eine ziemliche Unkenntnis dessen, was erlaubt ist und was nicht. Allerdings nicht in die Richtung, dass die Leute ein zu laxes Verständnis haben, sondern vielmehr das Gegenteil: Vielen ist es in der Praxis zwar recht egal, ob etwas legal ist oder nicht, aber dennoch haben sie ein schlechtes Gewissen oder zumindest ein Unrechtsbewusstsein bei Dingen, die (noch...) legal sind. Insofern scheint die Propaganda der Contentindustrie ja sehr erfolgreich zu sein. Da ich in solchen Diskussionen dann teilweise selbst unsicher werde, ob ich wirklich recht habe, wollte ich an dieser Stelle auf die hervorragende Seite irights.info hinweisen.

Die für den diesjährigen Grimme Online Award nominierte Seite klärt ausführlich und verständlich darüber auf, was erlaubt und was verboten/zweifelhaft ist. Nicht nur erfährt man, ob man MP3-Streams aus dem Netz aufzeichnen (ja) oder Bootlegs von Konzerten anfertigen darf (i. d. R. nein), sondern auch Informationen über das Samplen von Musikschnipseln, die Verwendung von Zitaten in Off- und Online-Medien, das Modifizieren von Computerspielen und noch einiges mehr.

Wer sich mehr für die Auseinandersetzungen auf rechtlicher und politischer Ebene interessiert, ist wie immer beim Heise Verlag gut aufgehoben. Auf einer Seite finden sich Links zu allen relevanten Gesetzentwürfe und den wichtigsten Artikel zum Thema. Ach ja, der heise-newsticker ist übrigens auch für den Grimme Award nominiert.

Thursday, April 27, 2006

Fußball WM 2006

Dies ist das Fußball WM 2006-Blog!

Sie sind überrascht? Sie dachten, dass weder Hobbes noch Boyle Freunde des Sports oder gar des Fußballs sind? Dass die beiden im Gegenteil eher versuchen würden, allem was mit der kommenden Weltmeisterschaft zu tun hat, möglichst weiträumig aus dem Weg zu gehen? Im Prinzip schon, aber:

Bis gestern wäre es mir unmöglich gewesen, dieses Blog als "Fußball WM 2006-Blog" zu bezeichnen, selbst wenn ich ein großer Fußballfan wäre und gerne über irgendwelche Nationalmannschaften, anti-deutsche Hymnen oder sonst etwas WM-Relevantes hätte bloggen wollen. Warum? Aus dem einfachen Grund, dass die die WM austragende FIFA insgesamt für 850 Waren und Dienstleistungen "Fußball WM 2006" als Marke eintragen ließ. Und damit ein mächtiges Instrument in die Hand bekam, um all den FreundInnen und SponsorInnen der WM, die keine Lust hatten, Unsummen an den Verband zu zahlen, rechtlich an den Karren fahren zu können. Also hätte vermutlich auch mir mit einem "Fußball WM 2006-Blog" eine Unterlassungserklärung oder Schlimmeres gedroht.

Glücklicherweise jedoch wehrten sich einige Unternehmen gegen diesen markenrechtlichen Rundumschlag und beschwerten sich beim zuständigen Patent- und Markenamt. Diese löschte daraufhin zumindest einige der FIFA-Rechte, was diese sich allerdings wiederum nicht gefallen lassen wollte und vor Gericht zog. Vor dem Bundesgerichtshof wurde die Klage nun abgewiesen, da "Fußball WM 2006" keine einzigartige Marke sondern vielmehr ein allgemeiner sprachlicher Begriff sei, der von jedem und jeder -- und damit eben auch von mir! -- verwendet werden könne.

Um diesen Sieg gegen den markenrechtlichen Irrsinn, der das Publizieren im Internet immer mehr zu einem Vabanque-Spiel macht, zu feiern, widme ich mein Blog der Fußball WM 2006! Auch wenn mir von Fußball und WM immer noch herzlich egal sind.