Wenn man mit anderen über die Regeln des Urheberrechts spricht, zeigt sich oft eine ziemliche Unkenntnis dessen, was erlaubt ist und was nicht. Allerdings nicht in die Richtung, dass die Leute ein zu laxes Verständnis haben, sondern vielmehr das Gegenteil: Vielen ist es in der Praxis zwar recht egal, ob etwas legal ist oder nicht, aber dennoch haben sie ein schlechtes Gewissen oder zumindest ein Unrechtsbewusstsein bei Dingen, die (noch...) legal sind. Insofern scheint die Propaganda der Contentindustrie ja sehr erfolgreich zu sein. Da ich in solchen Diskussionen dann teilweise selbst unsicher werde, ob ich wirklich recht habe, wollte ich an dieser Stelle auf die hervorragende Seite irights.info hinweisen.
Die für den diesjährigen Grimme Online Award nominierte Seite klärt ausführlich und verständlich darüber auf, was erlaubt und was verboten/zweifelhaft ist. Nicht nur erfährt man, ob man MP3-Streams aus dem Netz aufzeichnen (ja) oder Bootlegs von Konzerten anfertigen darf (i. d. R. nein), sondern auch Informationen über das Samplen von Musikschnipseln, die Verwendung von Zitaten in Off- und Online-Medien, das Modifizieren von Computerspielen und noch einiges mehr.
Wer sich mehr für die Auseinandersetzungen auf rechtlicher und politischer Ebene interessiert, ist wie immer beim Heise Verlag gut aufgehoben. Auf einer Seite finden sich Links zu allen relevanten Gesetzentwürfe und den wichtigsten Artikel zum Thema. Ach ja, der heise-newsticker ist übrigens auch für den Grimme Award nominiert.